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Abstand

 

Geldbuße in Euro

Punkte

Fahrverbot/Monate

Nichteinhalten des Abstandes zum vorausfahrenden KFZ,

zu dicht aufgefahren bei Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h - Abstand in Metern zum vorausfahrenden Fahrzeug betrug weniger als:

5/10 des halben Tachowertes

75,--

1

0

4/10 des halben Tachowertes

100,--

1

0

3/10 des halben Tachowertes

160,--

1 ,

2 soweit die Geschw. höher als 100 km/h

1 soweit die Geschw. höher als 100 km/h

2/10 des halben Tachowertes

240,--

1 ,

2 soweit Geschw. höher als 100 km/h

2 soweit Geschw. höher als 100 km/h

1/10 des halben Tachowertes

320,--

1 ,

2 soweit Geschw. höher als 100 km/h

3 soweit Geschw. höher als 100 km/h

zu dicht aufgefahren bei Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h - Abstand in Metern zum vorausfahrenden Fahrzeug betrug weniger als:

5/10 des halben Tachowertes

100,--

1

0

4/10 des halben Tachowertes

180,--

1

0

3/10 des halben Tachowertes

240,--

2

1

2/10 des halben Tachowertes

320,--

2

2

1/10 des halben Tachowertes

400,--

2

3

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Grundsätzlich gilt, bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder Sachbeschädigungen muß mit Geldbußen oder Strafen in Höhe von bis zu mehreren Hundert Euro gerechnet werden.

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TC Tölle Consulting, Bielefeld 2020.