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Geldbuße in Euro
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Punkte
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Fahrverbot/Monate
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Alkoholisiert gefahren,
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ohne dabei besonders aufgefallen zu sein:
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ab 0,3 Promille und Anzeichen von Fahrunsicherheit und/oder Unfall
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Nach Umständen, jeweils vom Einzelfall abhängig, Geld oder Freiheitsstrafe (bis 5 Jahre), Entzug der Fahrerlaubnis, 3 Punkte
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mit 0,5-1,09 Promille
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mit Anzeichen von Fahrunsicherheit oder bei Verursachung eines Unfalles Geld- oder Freiheitsstrafe (bis 5 Jahre), Entzug der Fahrerlaubnis, 3 Punkte;
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1. Verstoß = 500,-- Euro,
2 Punkte + 1 Monat
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2. Verstoß = 1000,-- Euro,
2 Punkte + 3 Monate
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3. Verstoß = 1500,-- Euro,
2 Punkte + 3 Monate
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Bei geringeren Promillewerten und Anzeichen von Fahrunsicherheit und/oder Unfall Geldbuße/Strafe Punkte nach Umständen ggf. entfällt der Versicherungsschutz.
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als Verkehrsteilnehmer unter 21 Jahren oder als Fahranfänger während der zweijährigen (regelmäßigen) Probezeit
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250,-- und 1-2 Punkte,
siehe im Übrigen oben !
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abhängig vom Alkoholgehalt (siehe oben), Verlängerung der Probezeit, Aufbauseminar
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gilt bei noch so gering festgestellter Alkoholmenge im Blut (im Übrigen gelten die allgemeinen Regelungen für Alkohol ab 0,3 Promille) !
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Drogen und Medikamente
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Fahren nach Konsum von Berauschungsmitteln/Drogen etc. (u.U. auch Medikamente). Verstoß gegen das absolute Drogenverbot am Steuer durch Fahrten unter der Wirkung von Cannabis, Heroin, Morphin,
Kokain, Amphetamin oder Designerdrogen.
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vorsätzliche Begehung
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vgl. Regelungen zum Alkohol, siehe oben (1. - 3. Verstoß) !
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fahrlässige Begehung
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