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Handy am Steuer, ohne Freisprechanlage |
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Höhere Strafen für das Telefonieren am Steuer seit dem 01.05.2014: Neben einem Bussgeld von 60 Euro wird in jedem Fall auch ein Punkt in Flensburg fällig. Auch das Schreiben einer SMS oder das Ansehen einer Textnachricht sind dabei mit einem Bussgeld bedroht, wenn das Handy in der Hand gehalten wird. Es kommt nich darauf an, ob mit dem Handy telefoniert worden ist. Das reine “in die Hand nehmen” des Gerätes, unabhängig vom Grund, reicht aus ! Handy am Steuer, ohne Freisprechanlage § 23 Abs. 1 a StVO (Straßenverkehrsordnung). Hinweis: Als Freisprechanlage genügt zur Zeit auch noch ein sogenanntes Headset. Inwieweit die Headsets den Vollkaskoschutzanforderungen bei Versicherungsfällen genügen, ist noch nicht abschließend geklärt. Autorecht24 .de Rechtsanwältin Berenice Tölle, Detmold 2020 |
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