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Sonstige Buß- und Verwarnungsgeldtatbestände

 

Geldbuße in Euro

Punkte

Fahrverbot in Monaten

Nichtbilden einer Rettungsgasse

 

200,--

 

1

Abgebogen ohne ein anderes Fahrzeug  vorbeifahren zu lassen mit Gefährdung

 

140,--

 

1

Belästigung durch unnützes Hin- und Herfahren innerorts

 

100,--

0

0

Auf Autobahnen verbotswidrig,

nicht rechts gefahren mit  Verkehrsgefährdung:

 

80,--

1

0

unzulässig geparkt:

 

70,--

1

0

beim Einfahren Vorfahrt nicht beachtet:

 

75,--

1

0

mit Gefährdung anderer

90,--

1

0

mit Verursachung eines Unfalles

110,--

1

0

HU/AU überzogen - Kurzzeitkennzeichen:

HU/AU überzogen über 8 Monate

75,--

1

0

bei Verwendung des Kennzeichens an mehr als einem KFZ

50,--

0

0

Verletzung von Sicherungspflichten:

als Kfz-Führer Kind ohne jede Sicherung bzw. ohne Schutzhelm befördert

60,--

1

0

bei mehreren Kindern

70,--

1

0

Fahrzeugmängel

Abgefahrene Reifen

60,--

1

0

Inbetriebnahme (oder deren Anordnung oder Zulassung durch Halter) des KFZ in mangelhaftem Zustand (z.B. Bremsen, Lenkung defekt)

90,-- bis 135,--

1

0

Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot

Bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit und dadurch einen anderen gefährdet

80,--

1

0

Verstoß gegen das Sonntagsfahrverbot für LKW (seit 01.05.2006 auch für leichtere LKW mit Anhänger und Gespanne). Sind Fahrer und Halter identisch wird seit dem 01.05.2006 das höhere Bussgeld fällig.

Verbotswidrig an einem Sonn- oder Feiertag gefahren

120,--

1

0

Als Halter das verbotswidrige Fahren an einem Sonn- oder Feiertag angeordnet

570,--

1

0

Abbiegen

Beim Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen und dadurch einen anderen gefährdet

70,--

1

0

Abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zu lassen und dadurch einen anderen gefährdet

70,--

1

0

Beim Abbiegen auf einen Fußgänger keine besondere Rücksicht genommen und ihn dadurch gefährdet

70,--

1

0

Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden oder beim Rückwärtsfahren einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet

80,--

1

0

Vorfahrt

Mißachtung des STOP-Zeichens mit Gefährdung

70,--

1

0

Mißachtung der Vorfahrt mit Gefährdung

70,--

1

0

Fußgänger

Fußgänger im verkehrsberuhigten Bereich gefährdet

75,--

1

0

Beleuchtung

Nur mit Standlicht gefahren

20,--

0

0

Auf beleuchteter Fahrbahn mit Fernlicht gefahren

20,--

0

0

Motorradfahren ohne Fahrlicht (auch bei Tag)

20,--

0

0

Bei Sichtbehinderung am Tag nicht mit Abblendlicht gefahren (z.B. bei Nebel, Regen, Schneefall)

25,--

0

0

Neue Warnwestenpflicht seit 01. Juli 2014

nicht mitgeführt (ab 1.7.2014)

15,--

0

0

illegale Strassenrennen

als Teilnehmer

400,--

2

1

als Veranstalter

500,--

0

 

Radarwarngerät oder Laserstörgerät

betrieben oder betriebsbereit mitgeführt

75,--

1

0

Ohne entsprechende Umweltplakette in Umweltzone einfahren:

 

80,--

0

0

TransP 1-104Werbung

Seit dem 01. Mai 2014 wurde das Bussgeld für die Einfahrt in eine Umweltzone ohne entsprechende Umweltplakette von 40,-- Euro auf 80,-- Euro erhöht, allerdings fällt bei einem Verstoß kein Punkt mehr in Flensburg an.

Siehe auch Verwarnung.

Auch bei Straftaten, wie z.B. Straßenverkehrsgefährdung, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort u.a. kann neben der Strafe u.U. ein Entzug der Fahrerlaubnis oder ein Fahrverbot drohen. Zudem gibt es ebenfalls Punkte, i.d.R. 3 Punkte, wobei 3 das Maximum der zu verhängenden Punktzahl darstellt. Eine höhere Punktzahl wird wegen eines einzelnen Vergehens nicht verhängt.

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Rechtsanwältin Berenice Tölle - Bielefeld 2020.